Informatik
Was sind die Möglichkeiten? |
Unterricht der Klassenstufen:
5./6. Klasse:
- Grundlagen im Rahmen des Faches „Technik und Computer“
7./10. Klasse:
- Grundlagen der Computertechnik
- Grundlagen bei der Nutzung von Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentationsprogrammen und grafischen Programmen
- Grundlagen Internet
- Problemlösestrategien
- Grundlagen der programmierung
Informatik ist Bestandteil des Fächer verbindenden Unterrichts in Klasse 5 und 6.
- Multimedia
- Datenbanken
- Kommunikation
- Algorithmen, Messen, Steuern, Regeln, Programmierung Jahrgangsstufe 11/12
- Wir bieten Wirtschaftsinformatik im Rahmen eines Wahlgrundkurses „Wirtschaft und Recht“ an.
- Außerdem besteht für interessierte Schüler die Möglichkeit, eine BeLL zu schreiben.
Nutzungsordnung der PC-Räume:
1. Nutzungsordnung der Computereinrichtungen
an der Neuen Nikolaischule
1.1 Allgemeines
Die Computereinrichtungen stehen den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und im eigenverantwortlichen Umgang zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung. Die Neue Nikolaischule - Gymnasium gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil 1.2 für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil 2 für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.
1.2 Regeln für jede Nutzung
1.2.1 Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, womit sie sich an allen vernetzten Computern der Schule anmelden können. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der für die Computer zuständigen Person mitzuteilen. Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen und schulintern bekannt zu machen.
1.2.2 Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
1.2.3 Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
1.2.4 Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
1.2.5 Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.
1.2.6 Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
1.2.7 Versenden von Informationen in das Internet
Werden Informationen in das Internet versandt, geschieht das unter dem Absendernamen der Schule unter Beachtung der allgemeinen Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf daher der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten. So dürfen Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.
2 Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
2.1 Nutzungsberechtigung
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen des Ganztagsangebotes ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schulleitung unter Beteiligung der schulischen Gremien. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schülerinnen versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.
2.2 Aufsichtspersonen
Als weisungsberechtigte Aufsicht können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden. Sie sind in einen Aufsichtsplan einzutragen.
3. Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem